Neu-Isenburg, Deutschland, 07.02.2017 – Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie z.B. der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein sehr niedriges Geräuschniveau und über einen optimierten Rollwiderstand nach Richtlinie 1.9. verfügen. Hiernach beträgt die Förderung für gekennzeichnete Reifen bei Effizienz-Klasse A 50 Prozent, Effizienz-Klasse B 40 Prozent und Effizienz-Klasse C 30 Prozent. Die Fördersätze für geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Reifen können dabei kumuliert werden. Beispielhaft kauft der Kunde förderfähige Reifen der Energie-Effizienz-Klasse A für 4.000 Euro. Die Kumulierung der Energie-Effizienz-Label ergibt 80 Prozent (30% für Rollgeräusch; 50% für A-Label Rollwiderstand); die förderungsfähigen Kosten betragen 80 Prozent des Kaufpreises, damit 3.200 Euro. Der Förderungssatz beläuft sich aufgrund der Kumulierung der beiden Energie-Effizienz-Label auf 80 Prozent vom förderfähigen Teil des Kaufpreises, damit kann der Kunde 2.560 Euro zurückerstattet bekommen. Ein weiteres Beispiel: Der Kunde erwirbt förderfähige Reifen der Energie-Effizienz-Klasse C für 4000 Euro. Die Kumulierung der Energie-Effizienz-Label ergibt 60 Prozent (30% für Rollgeräusch; 30% für C-Label Rollwiderstand); weiterhin werden 80 Prozent (= 3.200 Euro) des Kaufpreises als Berechnungsgrundlage für die Förderungszuschüsse betrachtet. Da sich der Förderungssatz durch die Kumulierung der Energie-Effizienz-Label jetzt auf 60 Prozent vom förderfähigen Teil des Kaufpreises beläuft, kann der Kunde 1920 Euro als De-minimis Zuschuss erhalten.
Effizienzstarke Reifen sind unter anderem die ultra-effiziente, kraftstoffsparende, in puncto Rollwiderstand A-gelabelte e-cube Blue-Serie für den Fernverkehr, das bewährte, besonders wirtschaftliche Reifen-Konzept Hankook e-cube MAX für schwere Nutzfahrzeuge für die Langstrecke und die kraftstoffarme, laufleistungs- und traktionsstarke Ganzjahreslösung SmartFlex für die Mittel- und Langstrecke, als auch die neuen SmartTouring Bereifungen, soweit diese auf Lkw zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus gibt es wie im Vorjahr eine generelle Förderung von Reifen auf nicht angetriebenen Achsen mit M+S Kennung. Neu in 2017 ist, dass nun auch Nutzfahrzeugreifen auf der angetriebenen Achse mit M+S Kennung und gleichzeitigem 3PMSF-Symbol förderfähig sind, sodass Hankook Kunden nach Richtlinie 1.3., 80 Prozent des Kaufpreises zurück erstattet bekommen können. Bei einem fiktiven Kaufpreis von 4.000 Euro, kann der Kunde also 3.200 Euro De-minimis Zuschuss erhalten. Hier beträgt der Fördersatz 100 Prozent der förderfähigen 80 Prozent. Eine Kumulierung der Zuschüsse von Richtlinie 1.3. und 1.9 ist nicht möglich; die maximale Förderungssumme liegt im Idealfall bei 80 Prozent des Kaufpreises.
Manfred Zoni, Hankook Lkw-Vertriebsdirektor für die deutschsprachigen Märkte: „Unser Lkw-Vertriebsteam berät unsere Kunden deutschlandweit gern zu den aktuellen Förderungen und Leistungen des De-minimis Programms. Bis zu 100 Reifendimensionen von Hankook, unter anderem für Leicht-LKW, für den Regional- und Fernverkehr und Lkw-Reifen für den Baustelleneinsatz, fallen in die Förderfähigkeit von De-minimis.“
Bedingungen für die Antragsstellung gibt das Bundesamt für Güterverkehr aus. Unter anderem muss der Antragssteller Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sein. Pro Antragsteller können bis zu fünf Anträge in der Förderperiode (09. Januar bis 02. Oktober 2017) gestellt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 33.000 Euro pro Unternehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
Unter https://antrag-bvbs.bund.de können Hankook Nutzfahrzeugkunden für die Antragstellung direkt zum eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr gelangen.
Die „De-minimis“- Förderfähigkeitsliste von Hankook finden Sie hier. Für Rückfragen steht das Hankook Technikteam unter folgender E-Mail Adresse zur Verfügung: technik@hankookreifen.de.