Neu-Isenburg, Deutschland, 22. April 2021 – Mit der Verordnung (EU) 2020/740 hat die EU ein neues Reifenkennzeichnungssystem beschlossen, das ab 1.Mai 2021 in Europa eingeführt wird. Damit einher gehen nicht nur neue Informationen für Verbraucher auf dem Reifenlabel, Reifenhersteller müssen zudem Reifeninformationen an eine Datenbank übermitteln, bevor Reifen auf dem europäischen Markt verkauft werden können. Hankook hat rechtzeitig auf diesen Prozess umgestellt und stattet alle Reifen, die ab dem Stichtag in Europa auf den Markt gebracht werden, mit dem neuen EU-Reifenlabel aus.
Die Verordnung gilt zukünftig neben Pkw-Reifen (C1) auch für C2 (Leicht-Lkw) und C3 Reifen (Lkw- und Bus). Das neue Label unterscheidet sich nicht nur optisch vom Vorherigen, es enthält darüber hinaus zusätzliche Informationen zum Reifen und ordnet die Labelklassen der Rollwiderstands- und Nassbremswerte neu: Die Klassen A bis C bestehen weiterhin. Die bisher nicht besetzte Klasse D wird für Pkw und Leicht-Lkw (C1 und C2) nun mit den Werten der vorherigen Klasse E gefüllt. Die bisherigen Klassen F und G wiederum fusionieren zu E. Für C2-Reifen gelten außerdem neue Rollwiderstands-Grenzwerte für die Klasse D.
Beim externen Rollgeräusch ersetzt ein A bis C Rating die bestehenden Schallwellen. Neu hinzu kommen ein Schneegriff- (3PMSF) und Eisgriff-Piktogramm. Letzteres betrifft allerdings derzeit nur Pkw-Winterreifen mit weicher Mischung (Nordic Soft Compound). Spike-Reifen werden nicht mit dem Eisgriff-Symbol gekennzeichnet. Ebenso sind C2 und C3 Reifen bisher von der Kennzeichnung mit diesem ausgeschlossen, da es für diese Reifenklassen bisher noch keine erprobten, reproduzierbare Testmethoden oder internationale Standards gibt. Für das Schneeflocken-Logo müssen Reifen (C1, C2 und C3) bei Schneetests die entsprechenden 3PMSF-Grenzwerte einhalten.
Zusätzliche Informationen auf dem neuen EU-Reifenlabel sind weiterhin: der Name des Reifenherstellers, eine Reifentypkennung (ID), Reifengröße, sowie Last- und Geschwindigkeitsindex. Außerdem ist ein QR-Code enthalten, welcher auf die EU-Produktdatenbank führt, in der alle Reifendaten für das Label hinterlegt sind. Dort können Verbraucher zusätzlich ein Produktinformationsblatt abrufen. Gleiches muss beim Reifenkauf zusammen mit dem EU-Label auf dem Reifen an Verbraucher herausgegeben werden.
Ab dem 1. Mai 2021 können Reifen sowohl das alte als auch das neue Label tragen - je nach dem Datum des Inverkehrbringens eines Reifens auf dem europäischen Markt: Reifen, die zwischen dem 25. Juni 2020 und dem 1. Mai 2021 produziert wurden und vor dem 1. Mai auf den Markt kommen, müssen zwar das alte Label tragen, dieses behält dann aber auch nach dem Stichtag seine Gültigkeit. Gleichzeitig müssen diese Reifen aber schon den Regularien der neuen Verordnung entsprechen und die Reifendaten vom Hersteller des Reifens an die EU-Produktdatenbank übermittelt werden. Reifen, die im gleichen Zeitraum produziert wurden und nach dem 1. Mai in Verkehr gebracht werden, müssen das neue Label tragen.
Hinsichtlich Konstruktion und Leistung zwischen einem Reifen mit dem neuen und dem gleichen Reifen mit dem alten EU-Reifenlabel bestehen keine Unterschiede.